Das neue Datenschutzgesetz erlegt Schweizer Unternehmen neue Pflichten auf, wie z. B. das Führen eines Inventars über Datenverarbeitungsaktivitäten, den Abschluss zusätzlicher Verträge mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, und Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 CHF geahndet werden.
Während die EU-Datenschutzrichtlinie (GDPR) bestimmte in der Schweiz ansässige Unternehmen nicht betroffen hat, wird das neue Datenschutzgesetz für alle Schweizer Unternehmen relevant sein. Unternehmen, die bereits die Anforderungen der GDPR erfüllen, sollten sich auch mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz auseinandersetzen, da es inhaltliche Unterschiede zwischen den beiden Gesetzgebungen gibt.
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Im Assessment inbegriffen ist eine kostenlose Testversion der ZOA GDPR-Software, mit der lawfy arbeitet.
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