Ersteinschätzung

Das Datenschutzrecht in der Schweiz wird verschärft. Das neue Datenschutzgesetz wurde im September 2020 verabschiedet und wird voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft treten. Das neue Gesetz bringt viele neue Pflichten mit sich, die für alle Schweizer Unternehmen gelten werden.

Wie sieht es für ihr Unternehmen aus?

Das neue Datenschutzgesetz erlegt Schweizer Unternehmen neue Pflichten auf, wie z. B. das Führen eines Inventars über Datenverarbeitungsaktivitäten, den Abschluss zusätzlicher Verträge mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, und Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 CHF geahndet werden.

Während die EU-Datenschutzrichtlinie (GDPR) bestimmte in der Schweiz ansässige Unternehmen nicht betroffen hat, wird das neue Datenschutzgesetz für alle Schweizer Unternehmen relevant sein. Unternehmen, die bereits die Anforderungen der GDPR erfüllen, sollten sich auch mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz auseinandersetzen, da es inhaltliche Unterschiede zwischen den beiden Gesetzgebungen gibt.

lawfy bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung mit einem Anwalt an. Wir zeigen Ihnen, wo Ihr Unternehmen steht und in welchen Bereichen Verbesserungen möglich sind.

Im Assessment inbegriffen ist eine kostenlose Testversion der ZOA GDPR-Software, mit der lawfy arbeitet.

Die Umsetzung der neuen Pflichten braucht Zeit und erfordert einige Planung. Die ersten und wichtigsten Schritte sind oft mit wenig Aufwand möglich.

Ersteinschätzung

Welche Leistungen sind inbegriffen?
Free
  • Online Meeting
  • Risk Assessment Ihres Unternehmens
  • Auswertung des Assessments in 5 Unterkategorien
  • Kostenlose Testversion der ZOA GDPR Software
  • Dauer: Ca. 60 Minuten.